Deutsch als Zweitsprache (DaZ)

Die Sprache ist die Tür zu Bildung


Du kommst gerade aus dem DaZ-Zentrum oder du bist noch nicht länger als 3 Jahre in Deutschland?

Dann musst du am DaZ-Unterricht teilnehmen!

Die meisten der Teilnehmer dort kennst du bereits aus dem DaZ-Zentrum am OHG. An zwei Stunden in der Woche wirst du in einer kleinen Gruppe mit anderen Schülern aus deiner Klassenstufe die Gelegenheit haben, deine Sprachkenntnisse zu verbessern. Hilfe bekommst du insbesondere, wenn du den Inhalt anderer Schulfächer nicht verstanden hast. Es wird dir hier noch einmal erklärt. Du bekommst keine Note sondern eine Bemerkung im Zeugnis, dass du am DaZ-Unterricht teilgenommen hast. Dann wissen auch alle, dass du dich bemühst so schnell wie möglich dein Deutsch zu verbessern.


Chancengleichheit

Um Chancengleichheit zu gewährleisten, ist eine früh einsetzende durchgängige Sprachbildung notwendig. Als DAZ wird der Unterricht "Deutsch als Zweitsprache" bezeichnet.

Einen Anspruch auf DAZ-Unterricht haben Schüler und Schülerinnen, derenHerkunftssprache beziehungsweise die im Elternhaus gesprochene Sprache eine andere Sprache ist als Deutsch.

Die Teilnahme am Unterricht Deutsch als Zweitsprache ist verpflichtend solange der Klassenlehrer und der Deutschlehrer in Absprache mit der DAZ-Lehrkraft diesen für sinnvoll halten. Frühestens nach Ende eines Schulhalbjahres kann neu über die verpflichtende Teilnahme am DAZ-Unterricht entschieden werden.

fachleitung und -lehrerinnen

Fachleitung DaZ

-


Fachlerer*innen DaZ

Birthe Grafenau

Aleksandra Kirkov-Buda

Dennis Matulat