Die Flex-Klasse ist ein Angebot, das sich an Schülerinnen und Schüler richtet, die den Ersten allgemeinbildenden Schulabschluss vermutlich nicht auf dem herkömmlichen Unterrichtsweg erreichen würden, sowie an Schülerinnen und Schüler mit dem Sonderpädagogischen Förderbedarf mit dem Schwerpunkt Lernen, die überwiegend zielgleich unterrichtet werden. Gesetzliche Grundlage ist §7 Absatz 4 (4) der GmsVO (Gemeinschaftsschulverordnung).
Eine intensive Berufsvorbereitung, die auf den Übergang von Schule in Ausbildung vorbereitet, ist fester Bestandteil der Flex-Klasse. Schülerinnen und Schüler absolvieren mehrere betreute Praktika.
Unabdingbare Grundvoraussetzungen für den Besuch der Flex-Klasse werden im Folgenden genannt:
7. Jahrgang | 8. Jahrgang | 9. Jahrgang | 9. Jahrgang | Nach dem Abschluss |
Vorlauf | 1. Flex-Jahr | 2. Flex-Jahr | 3. Flex-Jahr | Ausbildung o. ä. |
- Nach den Halbjahreszeugnissen werden Schülerinnen und Schüler und Eltern gezielt während der Perspektivgespräche von den Klassenlehr-kräften angesprochen - evtl. Hospitation in der Flex-Klasse - weitere Gespräche zwischen Schülerinnen, Schülern und Eltern sowie der Klassenlehrkraft der Flex-Klasse - Vertragsunter-zeichnung |
- Probezeit bis zu den Herbstferien - halbjährliche Perspektivgespräche - Werkstatttage - bis zu drei Praktika möglich -> intensive Vor- und Nachbereitung |
- Halbjährliche Perspektivgespräche
- Teilnahme an der Projektpräsentations-prüfung (Teil des Ersten allgemein-bildenden Abschlusses) - ein zweiwöchiges Betriebspraktikum
-> intensive Vor- und - Teilnahme an den Prüfungen auf Antrag möglich |
- Halbjährliche Perspektivgespräche
- ein zweiwöchiges Betriebspraktikumm -> intensive Vor- und Nachbereitung - Schulanschluss-beratung - intensive Vorberei-tung auf die Abschlussprüfung - Teilnahme an den Prüfungen |
- Beginn einer Ausbildung
- Besuch der AV SH Klassen im BBZ Mölln - FSJ/FÖJ - weitere ausbildungs-vorbereitende Maßnahmen |
Stand September 2022